Kieferorthopädie nach Ostern weiterhin erlaubt !

Das Gesundheitsministerium BW bestätigte zwischenzeitlich, dass medizinisch notwendige Behandlungen in der Kieferorthopädie und Zahnmedizin weiterhin durchgeführt werden dürfen und sollen. Die am Karfreitag veröffentlichte Meldung zur Behandlungsbeschränkung auf Notfälle, wurde somit korrigiert.

Wir bitten Sie deshalb, die vereinbarten Behandlungstermine einzuhalten. Insbesondere laufende kieferorthopädische Behandlungen sollten wie bisher kontrolliert werden.

Für Ihre und unsere Sicherheit haben wir unser Bestellsystem dahingehend optimiert, dass Sie möglichst nicht warten müssen und die Abstandsregeln eingehalten werden.

Sorgfältige Desinfektionsmaßnahmen und Schutzbekleidung sind für uns selbstverständlich.

Wir freuen uns, Sie wiederzusehen! Ihr Kohlhas Praxisteam